Bei mangelnder Kontrolle droht Verlust des Versicherungsschutzes.
Bei einer Dachwartung wird zugleich das Dach professionell durch unsere Mitarbeiter überprüft, auf den allgemeinen Zustand und auf evtl. Schäden. Zugleich werden alle Durchdringungen und Anschlüsse gereinigt inkl. der Dachrinnen, um somit den Ablauf des Wassers zu gewährleisten. Denn Pflanzenrückstände oder Laubreste führen immer zu Verstopfungen und dann haben wir unseren Wasserschaden – das muss nicht soweit kommen.
Unwetter und Stürme verursachen zunehmend große Schäden an Gebäuden, besonders gefährdet ist das Dach. Neben der Dacheindeckung steht oft teure Solartechnik auf dem Spiel. Umso wichtiger ist es, den Zustand des Daches regelmäßig zu prüfen, auch im Hinblick auf die Wohngebäudeversicherung. Denn wer die Dach-Wartung vernachlässigt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.
Verkehrssicherheitspflicht:
Hier ist immer zu beachten §§ 836 BGB auch sehr wichtig für Verwaltungen und Verwalter, aber auch für Privatbesitzer einer Immobilie.
Achten sie immer auf die Haftung diese kann nicht nur aufgrund Unterlassungen entgegen gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten entstehen sondern auch bei Pflichtverletzungen bei der Ausführung. Es können auch Ansprüche durch Dritten entstehen, mit denen der Verwalter oder die Privatperson in keinerlei vertraglichen Beziehung steht. Beispielsweise zu nennen ist hier die Haftung nach §§ 836 BGB wegen Herabfallender Gebäudeteile wie z.B. gelöste Dachziegel zu nennen. Das gleiche gilt laut Urteil für Schäden, die Dritten aus Schäden entstehen.
Haftungen bei der Instandsetzung und Wartung ist sehr wichtig, Dabei geht es nicht nur darum zu beachten dass gewartet wird, sondern auch dass diese von Fachfirmen und dessen Fachpersonal ausgeführt wird. Beispiel der Hausmeister macht die Dachwartung und Prüft gleichzeitig die Sicherheit am Dach.
Ein Hausmeister ist normal kein Gelernter Dachdecker oder Spengler und verfügt auch nicht über Bescheinigungen dass er Sachkundig ist für z.B. ASP Anschlagpunkte oder Edelstahlseilsystemen und derer Prüfung. Auch ist er in der Regel nicht Sachkundig für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA) und derer Prüfung.
Ist das nicht der Fall liegt eine sogenanntes Auswahlverschulden ( culpa in eligendo ) vor, dass wiederum eine Haftung auslösen kann. Das muss der oder die Beklagten dann evtl. bei einen Urteil schmerzlich erfahren.
Wie man sieht gibt es viele Punkte die zwar jeder Verwalter wissen müsste aber trotz allem oft nicht gemacht wird, das gleiche gilt für Privateigentümer.
Lassen sie es nicht darauf ankommen das erst ein Schaden eintritt, das kann nicht nur viel Geld kosten sondern im schlimmsten Fall bis zu Freiheitsstrafen kommen wenn es um Leib und Leben geht.